Unsere Sekretärin, Frau Ingeborg Ziegler, ist an den Unterrichtstagen für Sie als Ansprechpartnerin von 07.30 – 11.00 Uhr 08731 8400 zu erreichen.
Sofern die Kinder nicht mit dem Bus gebracht werden, gilt: Einlass in die Schule ist um 07.45 Uhr. Die Kinder sollten erst um diese Zeit in der Schule erscheinen. Schüler, die umständehalber schon zwischen 07.30 und 07.45 Uhr zur Schule kommen, werden von Lehrkräften in der Aula betreut, die über den Pausenhof zu erreichen ist. Für alle anderen Schüler wird sowohl der Haupteingang (Stadionstraße) – in der Kirta-Zeit der Nebeneingang (Pestalozzistraße) – um 07.45 Uhr geöffnet.
Aus Gründen der Sicherheit werden die Eingänge der Grundschule Dingolfing-Altstadt ab 8:00 Uhr abgeschlossen. Eintritt ins Schulhaus ist dann nur noch über den Haupteingang an der Stadionstraße möglich. Dort kann im Sekretariat geklingelt werden.
Die Fluchttüren ermöglichen natürlich ein sicheres Entkommen aus dem Schulhaus, sollte ein Notfall eintreten.
Mittagsbetreuung
Aufgrund der verschlossenen Türen ist die Abholung von Kindern aus der Mittagsbetreuung nur über den hinteren Eingang an der Pestalozzistraße möglich. Parkmöglichkeiten hierfür bieten sich hier direkt an der Pestalozzistraße.
Sofern die Kinder mit dem Auto gebracht werden, bitten wir Sie: Fahren Sie nicht bis vor die Schule bzw. bis an die Bushaltestelle. Lassen Sie die Kinder auf der Kirta-Wiese aussteigen und zum Schulhaus gehen. Damit könnten die steten Verkehrsbehinderungen und teilweise leichtfertigen Gefährdungen der Kinder einfach beseitigt werden.
Wir möchten Sie auch dieses Jahr wieder bitten, Ihre Kinder zu ordnungsgemäßem Verhalten an den Schulbushaltestellen und im Bus anzuhalten, damit wir weiterhin von einem Schulwegunfall verschont bleiben. Immer wieder wird uns berichtet, dass sich einzelne Kinder im Bus falsch benehmen und auch nicht den Weisungen des Busfahrers Folge leisten. Bei groben Verstößen könnten die Kinder theoretisch für einige Zeit vom Schulbustransport ausgeschlossen werden. Bitte helfen Sie mit, dass wir von dieser Regelung nicht Gebrauch machen müssen.
Bitte tragen Sie als verantwortungsbewusste Erziehungsberechtigte dafür Sorge, dass Ihr Kind ein verkehrssicheres Fahrrad benutzt. Besonders wichtig ist in der kommenden dunklen Jahreszeit eine einwandfrei funktionierende Beleuchtungsanlage. Bis zum Bestehen der Radfahrprüfung sollten die Kinder nicht mit dem Rad in die Schule fahren. Erst nach einer erfolgreichen Prüfung befürworten Polizei und Schule die Benutzung des Fahrrads als Verkehrsmittel für den Schulweg.
Darüber hinaus müssen wir Sie darauf aufmerksam machen, dass bei Benutzung von Fahrrad, Roller, Inline-Skates etc. die Schule bei Unfällen oder Sachbeschädigungen keine Haftung übernehmen kann. Laut Elternzeitschrift des KM Nr. 3/05 S. 19 besteht bei Unfällen allerdings immer Versicherungsschutz durch die gesetzliche Unfallversicherung!
Zu den Hausaufgaben gehören nicht nur die Erledigungen schriftlicher Arbeiten, sondern auch das Lernen von Hefteinträgen oder das Ausmalen eines Bildes, das Bereitstellen der notwendigen Arbeitsmaterialien sowie das Mitbringen von unterschriebenen Probearbeiten und Elternmitteilungen. Wir bitten Sie deshalb, uns im Interesse Ihrer Kinder in diesem Anliegen zu unterstützen und freuen uns auf gute Zusammenarbeit.
Art. 76 BayEUG: PFLICHTEN DER ERZIEHUNGSBERECHTIGTEN
Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass minderjährige Schulpflichtige am Unterricht regelmäßig teilnehmen und die sonstigen verbindlichen Schulveranstaltungen besuchen. ... Die Erziehungsberechtigten sind ferner verpflichtet, um die gewissenhafte Erfüllung der schulischen Pflichten und der von der Schule gestellten Anforderungen durch die Schülerinnen und Schüler besorgt zu sein und die Erziehungsarbeit der Schule zu unterstützen.
Das Tragen von Schmuck im Sportunterricht ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt. Es besteht dann kein Versicherungsschutz bei Sportunfällen. Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Kind an den Tagen, an denen Sport unterrichtet wird, keinen Schmuck trägt.
Aus hygienischen und medizinischen Gründen müssen die Kinder im Schulhaus Hausschuhe tragen. Diese Regelung gilt das ganze Schuljahr. Bitte versehen Sie die Hausschuhe mit dem Namen Ihres Kindes!
Mittlerweile nutzen viele Kinder an unserer Schule eine Smartwatch mit zahlreichen Funktionen wie Bild- und Tonaufnahmen. In der Schule gelten hierfür folgende Regelungen
- Handys und sonstige digitale Speichermedien, die nicht zu Unterrichtszwecken verwendet werden, müssen ausgeschaltet sein. Die unterrichtende oder die außerhalb des Unterrichts Aufsicht führende Lehrkraft kann Ausnahmen gestatten.
- Nicht ausgeschaltete Handys und sonstige digitale Speichermedien können abgenommen werden.
- Smartwatches sind vor Betreten des Schulgeländes ganz auszuschalten und in einem geschlossenen Behälter in der Schultasche aufzubewahren.
Begründung:
Die Regelungen ergeben sich aus dem Bayerische Gesetz über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 414, 632) BayRS 2230-1-1-K, Art. 56 Rechte und Pflichten (für Smartwatches ohne rechtswidrige Abhörfunktion)
Die Geräte können über eine verbotene Abhörfunktion (oft bezeichnet als"voice monitoring", "Babyphonefunktion", "one-way conversation"; siehe dazu https://www.bundesnetzagentur.de) verfügen. Mittlerweile wurde bekannt, dass die am Markt frei erhältliche App „Find my kids“, die laut Produktbeschreibung für viele Uhrenmodelle geeignet ist, über eine Abhörfunktion verfügt und dazu geeignet ist, viele Kinderuhren zu steuern. Neben dem Aspekt, dass die Kinderuhr dann wegen der Abhörfunktion gegen § 90 TKG verstößt, handelt es sich bei der App offenbar auch um eine Kostenfalle.
Da für die Lehrkräfte auf den ersten Blick nicht ersichtlich ist, ob die Smartwatch über verbotene Funktionen oder über eine App mit Abhörfunktion verfügt, sind Smartwatches vor Betreten des Schulgeländes ganz auszuschalten und in einem geschlossenen Behälter in der Schultasche aufzubewahren. Auch mit einprogrammierten Schulmodus dürfen die Smartwatches nicht genutzt werden, da die Lehrkräfte nicht täglich überprüfen können, ob die Uhr entsprechend eingestellt ist. Erst nach Verlassen des Schulgeländes dürfen die Smartwatches wieder herausgeholt werden. Heimliche Aufnahmen des im Unterricht und in den Pausen gesprochenen Wortes sind rechtswidrig und nicht akzeptabel. Die Schule muss das Kollegium und die anderen Schülerinnen und Schüler vor solchen heimlichen Aufnahmen schützen.
Die Anschaffung von Schulbüchern bedeutet für den Sachaufwandsträger immer wieder einen enormen finanziellen Aufwand. Deshalb jetzt schon eine Bitte:
Alle Jahre kann man am Schuljahresende beim Einsammeln der Schulbücher feststellen, dass viele Bücher ziemlich verschmutzt bzw. beschädigt sind. Bücher sind allerdings teuer. Der Preis liegt in der Regel pro Schulbuch um die 15,00 €.
Damit Ihre Kinder möglichst lange ordentliche und hygienisch einwandfreie Bücher benützen können, bitten wir Sie um Folgendes:
- Kleben Sie beim Einbinden den Umschlag nicht an der Innenseite mit Tesa-Film fest. Beim Ablösen wird die Innenseite beschädigt.
- Achten Sie darauf, dass die Schultasche Ihres Kindes innen sauber ist. Manchmal liegt der Inhalt des Bleistiftspitzers drinnen und schwärzt die Buchränder.
Immer wieder passiert es, dass ein auslaufendes Getränk die Schulsachen arg in Mitleidenschaft zieht. Emil-Flaschen lassen sich gut außerhalb der Tasche transportieren. Safttüten und Tetra-Paks sollten den Kindern aus Umweltschutz-Gründen nicht mitgegeben werden.
Unsere Schule wird aus Sicherheitsgründen (erhöhte Rutschgefahr bei feuchten Böden, Vermeidung von Diebstählen) kurz nach Schulschluss zugesperrt. Dies ist sicherlich auch in Ihrem Sinne. Sollte Ihr Kind etwas in der Schule vergessen haben, ist dies kein Drama. Sie haben in diesem Fall nachfolgende Möglichkeiten:
Fragen Sie einen Klassenkameraden/in Ihres Kindes nach der Hausaufgabe bzw. leihen Sie sich evtl. das betreffende Buch/Arbeitsheft aus. Ihr Kind kann somit die Arbeiten auf einem separaten Zettel erledigen und diesen am nächsten Tag in das betreffende Heft einkleben.
Geben Sie Ihrem Kind am nächsten Tag einen Brief an die Lehrkraft mit versehen mit dem Hinweis, dass das Kind die Hausaufgaben nachmacht.
1) Unfallversicherung
Für alle Schüler besteht bei Unfällen im Schulbereich, auf dem direkten Weg von und zur Schule und auch bei schulischen Veranstaltungen Unfallversicherungsschutz. Dabei müssen Sie aber Folgendes beachten:
Alle Schul- und Schulwegunfälle müssen umgehend der Schulleitung gemeldet werden, da diese verpflichtet ist, Unfälle sofort dem Gemeindeunfallversicherungsverband mitzuteilen.
Dem behandelnden Arzt bzw. dem aufnehmenden Krankenhaus muss mitgeteilt werden, dass es sich um einen Schülerunfall handelt.
Unterbleibt eines von beiden, kann es zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Abrechnung des Arztes mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband kommen. (Unfälle, die im Zusammenhang mit dem Schulbesuch stehen, werden vom behandelnden Arzt direkt mit dem Gemeindeunfallversicherungsverband abgerechnet und nicht mit Ihrer Krankenkasse.)
2) Haftpflichtversicherung
Eine Haftpflichtversicherung für Ihr Kind besteht vonseiten der Schule nicht. Es wird dringend empfohlen, sich privat abzusichern – für den Fall, dass Ihr Kind einen Schaden oder Unfall verursacht.
3) Sachversicherung
Der Verlust von Kleidungsstücken, Schulsachen und Fahrrädern ist vonseiten der Schule nicht versichert.
Zuerst: Bitte Ruhe bewahren!!!
- Gehen Sie den Weg zur Bushaltestelle bzw. zur Schule ab!
- Fragen Sie bei Schulfreundinnen und Schulfreunden nach!
- Rufen Sie bei Bekannten und Verwandten an!
- Schauen Sie bei den Nachbarn nach!
- Rufen Sie beim Busunternehmen Pellkofer an (Tel.: 0 87 31 / 37 34-0)!
- Rufen Sie in der Schule an (Tel.: 0 87 31 / 84 00)!